- Suchscheinwerfer
- Such|schein|wer|fer 〈m. 3〉 beweglich angebrachter Scheinwerfer, mit dem man nachts das Gelände od. den Himmel absuchen kann
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Suchscheinwerfer,bei Kraftfahrzeugen ein meist an der Windschutzscheibe befestigter, schwenkbarer Zusatzscheinwerfer, der ein schmales Lichtbündel mit hoher Lichtstärke erzeugt. Nach § 52 StVZO ist ein Suchscheinwerfer für eine Leistungsaufnahme von höchstens 35 W mit weißem oder schwachgelbem Licht zulässig. Der Suchscheinwerfer darf nur zugleich mit dem Schlusslicht und der Beleuchtung des Kennzeichens einschaltbar sein.* * *
Such|schein|wer|fer, der: beweglich montierter, starker Scheinwerfer, mit dessen Hilfe man im Dunkeln nach etw. in der Umgebung sucht.
Universal-Lexikon. 2012.